Ihr Kind kann in den Kindergarten aufgenommen werden, wenn es das dritte Lebensjahr vollendet hat (in die Krippe nach Vollendung des ersten Lebensjahres).
Aufnahmeanträge bekommen Sie während der Öffnungszeit von 7.30 – 16.00 Uhr oder hier
pdf-download
Die Aufnahmekriterien können im Kindergarten eingesehen werden. Religion, Konfession und Nationalität einer Familien spielen für die Aufnahme keine Rolle.
Anmeldeschluss für das Kindergartenjahr ab August ist jeweils der 31. Januar des Kalenderjahres. Bitte beachten Sie dabei, dass dieser Termin auch für Kinder gilt, die erst im Laufe eines Kindergartenjahres drei Jahre (Kindergarten) bzw. ein Jahr (Krippe) alt werden.
Die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt etwa bis zu den Osterferien. Nach der schriftlichen Zusage durch den Kindergarten werden alle Eltern von der Gemeinde Oyten zur Berechnung der Beiträge angeschrieben.
Während des Kindergartenjahres können nur freiwerdende oder gegebenenfalls Restplätze vergeben werden.
Weitere Infos (pdf-Downloads):
- Vorblatt Allgemeine Benutzungsregelungen
- Allgemeine Benutzungsregelungen
- Aufnahmekriterien
- Gruppen+Betreuungszeiten
Formulare (pdf-Downloads):
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Oyten:
Ansprechpartnerin
Frau Meike Haase
Rathaus, Zimmer 31 – Fachbereich Zentrale Dienste
Hauptstraße 55
28876 Oyten
Telefon: 04207 – 91 40-47
Fax: 04207 – 91 40-36
E-Mail: meike.haase@oyten.de
oder unter www.oyten.de
Den Berechnungsbogen für die Kindergartengebühren 2012/13 sowie die Benutzungs- und Gebührensatzung finden Sie nachstehend als pdf-Downloads.
- Berechnungsbogen für die Kindergartengebühren 2012/13
- Benutzungssatzung
- Gebührensatzung Kitas
- Verpflegungsgebührensatzung Gemeinde Oyten – gültig ab 01.08.2023
Der Übernahmeantrag der Kindergartengebühren ist beim Landkreis Verden auf der Homepage hinterlegt:
Landkreis Verden: Übernahme der Kindergartengebühren